AGB

§ 1 Allgemeines

1. Für den Auftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.

2. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Für den Auftrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

§ 2 Vertragsschluss 

1. Die Auftragserteilung ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung und Zugang des Auftrags beim Auftragnehmer verbindlich. Eines Zugangs einer Annahmeerklärung seitens vom Auftragnehmer bedarf es nicht. Die Übersendung der Rechnung gilt als Bestätigung der mit Entgegennahme des Auftrages erfolgten Auftragsannahme.

2. Wird der Auftrag vor Vollendung des Werkes zurückgezogen, berechnet der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von 40% des Nettoentgeltes. Weist der Auftraggeber dem Auftragnehmer niedrige oder der Auftragnehmer höhere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigen bzw. höheren Aufwendungen festzusetzen.

3. Der Auftragnehmer kann den Auftrag aus wichtigem Grund ablehnen. Der Auftragnehmer kann ferner den Auftrag ablehnen, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungspflichten – sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen – in Verzug ist und auch nach erfolgter Mahnung bzw. Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

4. Die vorgenannten Gründe berechtigen den Auftragnehmer auch zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zu fristloser Kündigung, wenn der Auftragnehmer erst nach Annahme des Auftrages Kenntnis davon erhält. Der Rücktritt wird dem Auftraggeber unverzüglich erklärt.

 

§ 3 Auftragsabwicklung

1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Anfertigung erforderlichen Körpermaße spätestens 8 Werktage vor Produktionsbeginn zur Verfügung zu stellen. Ansonsten kann der Auftrag zu dem vereinbarten Termin nicht ausgeführt werden. Der Auftraggeber kann in diesem Fall keine Ansprüche wg. Verzögerung geltend machen; seine Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nachträgliche Änderungen dem Auftragnehmer so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass die technische Ausführung möglich ist. Nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand berechnet.

3. Wird die Durchführung des Auftrages aus Gründen verzögert, unterbrochen oder vorzeitig beendet, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so hat dies keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Teilerstattungen entsteht dem Auftraggeber hieraus nicht. Das Gleiche gilt auch für den Fall der Rücknahme oder Einschränkung des Auftrages nach Auftragserteilung.

4. Der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber entfällt, wenn der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt und der Auftraggeber den Grund nicht zu vertreten hat.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Es gilt die Preisliste oder der Angebotspreis des Auftragnehmers. Bei Angeboten gilt der Preis nur für die beschriebenen Leistungen. Leistungen die über den Umfang des Angebotes hinausgehen werden nach Aufwand berechnet.

2. Die Preise verstehen sich zzgl. der bei der Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.

3. Die Rechnung ist mit Bereitstellungsanzeige bzw. Aufgabe an den Transporteur und Rechnungsstellung fällig.

4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir zur Berechnung von  Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall dürfen wir den gesetzlichen Zinssatz verlangen. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit € 5.00 in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das Konto 173 071 200 bei der Deutschen Bank BLZ 440 700 50 des Auftragnehmers zu leisten.

5. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die §§ 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.

 

§ 6 Gewährleistung des Auftragnehmers

1. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Zugang des Vertragsgegenstandes bzw. nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Gewährleistungs- und/ oder Haftungsanspruch.

2. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Bei Lieferung der Nachbesserung oder Neuware übergibt der Auftraggeber dem Spediteur die mangelhafte Ware. Sollte diese nicht oder nicht vollständig an den Spediteur übergeben werden, erklärt sich der Auftraggeber mit einer separaten Berechnung dieser fehlenden Stückzahl zum beauftragten Preis, reduziert auf diese Stückzahl, bereit. Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Auftrages. Folgeschäden können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung geltend gemacht werden.

3. Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle zurückgewährt.

4. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

§ 7 Haftung des Auftragnehmers

1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den Auftragswert, maximal aber auf € 5.000,00. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

3. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

§ 8 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Essen. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen Gerichtsstand. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt, ist Essen Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht ermittelt werden kann.

 

§ 9 Daten

1. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

2. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer möglichen und für ihn kostenfreien Veröffentlichung seiner in diesem Auftrag genannten Daten zu Marketingzwecken einverstanden. Ein Anspruch des Kunden auf kostenfreie Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Zustimmungsklausel nicht.

 

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Stand: September 2004

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